C.Suthorn :prn:<p><a href="https://no-pony.farm/tags/DieWelt" class="mention hashtag" rel="nofollow noopener noreferrer" target="_blank">#<span>DieWelt</span></a> <a href="https://no-pony.farm/tags/Welt" class="mention hashtag" rel="nofollow noopener noreferrer" target="_blank">#<span>Welt</span></a> 16. Januar <a href="https://no-pony.farm/tags/Scholz" class="mention hashtag" rel="nofollow noopener noreferrer" target="_blank">#<span>Scholz</span></a> <a href="https://no-pony.farm/tags/CumEx" class="mention hashtag" rel="nofollow noopener noreferrer" target="_blank">#<span>CumEx</span></a> <a href="https://no-pony.farm/tags/Mails" class="mention hashtag" rel="nofollow noopener noreferrer" target="_blank">#<span>Mails</span></a> <a href="https://no-pony.farm/tags/IfG" class="mention hashtag" rel="nofollow noopener noreferrer" target="_blank">#<span>IfG</span></a> </p><p>Die Mails von Olaf Scholz, die niemand sehen soll </p><p>Die CDU/CSU-Fraktion will die Versteckspiele um bis heute gespeicherte Mails aus der Zeit von Scholz als Finanzminister im Bundestag thematisieren. Interne Unterlagen belegen, wie die Bundesregierung trickste - offenbar unter Verstoß gegen geltende Bürgerrechte auf Einsicht </p><p>Die WELT schon im Dexember berichtet hatte, hält die Bundesregierung bis heute drei Mailpostfächer von Kanzler Olaf Scholz (SPD) aus seiner Zeit als Finanzminister beim bundeseigenen Dienstleister ITZ Bund unter Verschluss — offenkundig unter Verstoß gegen das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Auch die Mailkorrespandenz seiner damaligen wie heutigen Büroleiterin Jeanette Schwamberger beim ITZ Bund noch erhalten, aber für die Bürger ebenfalls nicht zugänglich, </p><p>VON HANS-MARTIN TILLACK </p><p>Kinen 6 Antrag von WELT auf Zugang zu bestimmten Mails von Scholz und Schwamberger zum Cum Ex Untersuchungsausschuss im Hamburger Landesparlament hat das ITZ Bund jetzt jedenfalls abgelehnt, Der Grumd: Das Bundesfinanzministerium (BMF) sei „als Urheber der angeforderten Informationen verigungsberechtigt“; man tor Bereits 2022 hatte das Vinanzministertum einen fast gleichlautenden Antrag auf Zugang zu solchen Mails ebenfalls abschlägig beschieden. Der Antrag sei „mangels vorhandener amtlicher Informationen abzulehnen“. Tatsächlich hatte das BMI" aber offenkundig gar nicht erst versucht, die Mailfächer von Scholz und Schwamberger nach einschlägiger<br>Karrespondenz zu durchsuchen - obwohl das nisterium laut ITZ Bund verfügung rechtigt ist. </p><p>Die heute von Finanzminister Jörg Kukies (SPIX geführte Behörde beharrt dennoch weiter auf der Auffassung, sie habe keine „rechtliche Verfügungsbe- Cugnis“, um auf die Postfächer zuzugrei- fen. „Für ein ungelragtes, investigatives Durchsuchen der persönlichen EK-Mail- Konten der (chemaligen) Beschäftigten fehlt es an einer Ermächtigungsgrundla- ge“, behauptete das Ministerium bereits im Dezember 2022 als Erwiderung auf cine Klage, die WELT vor dem Verwal tungsgericht Berlin eingereicht hatte, Damals war noch nicht bekannt, dass das BMF die Mailkonten von Scholz an das ITZ Bund ausgelagert hatte und dort speichern ließ — offenbar auf Wunsch des heutigen Kanzlers. </p><p>Anfang Dezember 2024 bestätigte Sa- rah Ryglewski (SPD), Parlamentarische Staatssckr a im Finanzministerium, dann in aller Form im Bundestag, dass die Mailfächer beim ITZ Bund gespei chert seien und ein Zugriff „technisch möglich“ wäre. Aus Gründen des Daten- schutzes würden Zugriffe aber „grund- sätzlich“ nur den jeweiligen Inhabern gewährt. Der Rechtsexperte Thomas Henne nennt das „eine im deutschen Recht nicht vorgesehene Form der KEi- genarchivierung“ - also eine Art Privati- sierung amtlicher Dokumente. Henne ist Professor an der Archivschule Marbu der zentralen Finrichtung für die Aus bildung deutscher staatlicher Archivare, </p><p>Juristisch dürfte es zudem unzu sig sein, ganze Mailpostfächer pauschal von geltenden Kinsichtsrechten aus- zunehmen und sie quasi in ein von der Informationsfreiheit ausgenommenes Niecmandsland auszulagern. Zu dieser Einschätzung kamen jedenfalls mehrere von WELT befragte Rechtsexperten.<br>„Wenn der chemalige Finanzmini: ter sein dienstliches Mailpostfach — wie es den Vorschriften entspricht - zu dienstlichen Zwecken verwendet hat, dann handelt es sich bei den E-Mails um amtliche Informationen“, sagt etwa der Berliner Anwalt David Werdermann, In diesem Fall hätten Bürger „nach dem In Formationsfreiheitsgeserz grundsätzlich einen voraussetzumgslosen Anspruch auf Zugang zu den E-Mails“, </p><p>Mit einer aus heutiger Sicht irrefüh- rend klingenden Begründung hatte das Finanzministerium - damals noch unter Führung von Christian Lindner (FDP) — bereits im Mai 2022 auch auf einen 11°G- Antrag des Linken Bundestagsabgeord- neten Christian Görke reagiert. Er hatte um Zugang zu Mails gebeten, die der heutige Kanzleramtschef und damalige Staatssekretär im Finanzministerium Wolfgang Schmidt (SPD) im Jahr 2020 mit dem Unternehmer Nicolaus von Rintelen ausgetauscht hatte, Das Minis- terium Tchnte den Antrag von CGoerke damals ab. Wegen des Anmtswechsels sei ein „Zugriff auf etwaige zuvor empfan- gene und versandte 5 Mails ehemaliger Staatssekretäre“ nicht mehr möglich. </p><p>Beobachter harten daraus geschlo: dass das Mailpostlach - wie vielfach in der Bundesregierung bei Amtswechseln üblich - gelöscht worden war, Doch Mitte Dezember 2024 bestätigte Staatssekretä- rin Ryglewski auf eine parlamentarische Anfrage der AfD übe: ‚hend, dass auch das Schmidt-Postfach beim ITZ Bund „noch vorhanden“ sei. Anders als dem Abgeordneten Görke im Mai z022 mit<br> mitge teilt, wäre ein Zugriff demnach schr wohl noch möglich. Das Finanzministerium sicht sich dennoch im Recht, Man habe auch bei den Schmidt-Mails keine „recht- liche Verfügungsbefugnis“ mehr. </p><p>Der EU-Parlamentarier Fabio</p>