1978: Die erste Wärmeschutzverordnung orientiert sich noch nicht an kWh/m², sie führte zwar Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden ein, aber noch keine konkreten Energieverbrauchsgrenzwerte.
1984: Auch die zweite wird nicht in kWh/m² ausgedrückt.
1995: Auch die dritte gibt keine genauen kWh/m²-Werte vor.
2002: Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 wurde eine Obergrenze von ca. 100 kWh/m² für Neubauten eingeführt.
2009: Mit der EnEV 2009 wurde der zulässige Jahresprimärenergiebedarf für Neubauten um ca. 30 % gesenkt. Das ergibt einen Richtwert von ca. 70 kWh/m².
2014: Die EnEV 2014 senkte den Jahres-Primärenergiebedarf erneut um 25 %, was einem Grenzwert von ca. 52,5 kWh/m² entspricht.
2016: Mit der EnEV 2016, wurde der Primärenergiebedarf nochmals um durchschnittlich 25 % gesenkt. Das ergibt einen Richtwert von ca. 40 kWh/m².
2021: Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bleibt der Jahres-Primärenergiebedarf grob gesagt bei den Werten der EnEV 2016.