Davon ist nach 1945 wegen der #Entnazifizierung abgewichen worden und auch, weil Bewohner der #DDR zum #Bundestag wählbar, aber nicht wahlberechtigt sein sollten. 1955 taucht in allen 3 Entwürfen zum #Bundeswahlgesetz die heute allgemein übliche Regelung auf, dass Amtsunfähigkeit auch Unwählbarkeit bewirkt. In #Bayern hat der #VerfGH eine ähnliche Regelung 1958 allerdings gekippt, weil die #Wählbarkeit dort abschließend in der #Verfassung geregelt ist. [5/10]