Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung nach Ungarn
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts der #Verfassungsbeschwerde einer sich als non-binär identifizierenden Person mit deutscher #Staatsagehörigkeit gegen ihre bereits erfolgte Auslieferung nach Ungarn stattgegeben. Der beschwerdeführenden Person wird in Ungarn zur Last gelegt, im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Personen vermeintliche Sympathisanten der #rechtsextremen Szene in #Budapest angegriffen zu haben. Im Dezember 2023 wurde sie in #Berlin festgenommen. Am 27. Juni 2024 erklärte das #Kammergericht ihre #Auslieferung nach Ungarn für zulässig. Mit Beschluss vom 28. Juni 2024 hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des #Bundesverfassungsgerichts die Übergabe der beschwerdeführenden Person an die ungarischen Behörden im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt (vgl. Pressemitteilungen Nrn. 55/2024 und 67/2024). Die beschwerdeführende Person wurde jedoch noch vor dem Erlass der einstweiligen Anordnung an die ungarischen Behörden übergeben.Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wendet sich die beschwerdeführende Person gegen ihre #Auslieferung. Sie rügt unter anderem eine Verletzung ihres Rechts aus Artikel 4 der Charta der #Grundrechte der Europäischen Union (#GRCh). Die #Verfassungsbeschwerde hat Erfolg. Das #Kammergericht ist seiner Pflicht zur vollständigen Aufklärung des für die Überstellung erheblichen Sachverhalts nicht hinreichend gerecht geworden. Insbesondere hat es die #Haftumstände, die die beschwerdeführende Person in Ungarn erwarteten, nicht hinreichend aufgeklärt.
Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht 6.2.2025
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